Market data German postal market (2000)

Marktbeobachtungsdaten Postmarkt 2000
Auszug aus dem Jahresbericht 2000 der Reg TP.

Postbereich
Im Jahr 2000 sind bei der Regulierungsbehörde 382 schriftliche Verbraucher-Eingaben zum Postbereich eingegangen. Hinzu kommt eine Vielzahl telefonischer Anfragen. Dazu gehören auch knapp 1.200 Anfragen beim Verbraucherservice der Regulierungsbehörde per e-Mail oder Telefon.

Die Eingaben und Anfragen betrafen insbesondere:

Probleme bei der Zustellung, die Brieflaufzeiten oder den Verlust von Briefen: rund 45 %
die Schließung von stationären Einrichtungen oder die Umwandlung von Filialen in Agenturen: rund 28 %
den Service der Unternehmen, z. B. Auslage von Telefonbüchern, Postbank: rund 13%
Mängel bei der Ausführung sonstiger Aufträge durch die Deutsche Post AG, z. B. bei Nachsendungsaufträgen: rund 14%
Ungefähr die Hälfte der schriftlichen Eingaben stand im Zusammenhang mit Qualitätsvorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Die Regulierungsbehörde beantwortet diese Eingaben schriftlich. Dabei hat sich gezeigt, dass den Verbrauchern bei solchen Bürgereingaben durchweg schneller und unkomplizierter geholfen werden kann, als dies bei förmlichen Rechtsbehelfen der Fall wäre.

Der andere Teil der schriftlichen Eingaben fällt unter den Oberbegriff Verbraucherschutz. Dabei geht es überwiegend um das Rechtsverhältnis zwischen Postdienstleistern und Verbrauchern. Die Regulierungsbehörde versucht hier ? soweit wie möglich und gerechtfertigt – eine Einigung zwischen Unternehmen und Verbraucher herbeizuführen. (Gegenstand ist hier die im Postgesetz vorgesehene Postdienstleistungsverordnung. Der Entwurf der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung kann unter www.bmwi.de im Internet eingesehen werden).

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Universaldienstleistungen im Postbereich
Universaldienst
Die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) ist zum 1. Januar 1998 in Kraft getreten. Die PUDLV legt Inhalt und Umfang der Universaldienstleistungen im Postbereich einschließlich ihrer Mindestqualitätsmerkmale (u. a. Anzahl der stationären Einrichtungen und Brieflaufzeiten) und des so genannten erschwinglichen Preises fest.

Die PUDLV verpflichtet kein bestimmtes Unternehmen also auch nicht die Deutsche Post AG. Sie dient vielmehr der Regulierungsbehörde als Maßstab dafür, ob die Universaldienstleistungen am Markt ausreichend und angemessen erbracht werden. Soweit dies nicht oder nicht mehr der Fall sein sollte, kann die Regulierungsbehörde ein oder mehrere Unternehmen zum Erbringen von Universaldienstleistungen verpflichten.

Die Dienstleistungen, die im Postgesetz (PostG) und der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) als Universaldienstleistungen festgelegt sind, werden am Markt derzeit ausreichend und angemessen angeboten. Die Mindestqualitätsmerkmale nach der PUDLV sind grundsätzlich erfüllt; dies gilt für die stationären Einrichtungen und insbesondere für die Brieflaufzeiten. Die Einleitung des im Postgesetz für den Fall eines Universaldienstdefizits vorgesehenen förmlichen Verfahrens war bisher in keinem Fall erforderlich. Insbesondere wurden noch keinem Unternehmen Universaldienstleistungspflichten auferlegt.

Stationäre Einrichtungen
Die PUDLV verlangt zum einen eine bestimmte Gesamtzahl stationärer Einrichtungen, zum anderen eine bestimmte Dichte des Filialnetzes.

Danach müssen bis Ende 2005 mindestens 12.000 stationäre Einrichtungen vorhanden sein; mindestens 5.000 davon müssen bis zum 31. Dezember 2002 mit unternehmenseigenem Personal betrieben werden.

Entwicklung der stationären Einrichtungen

Stationäre Einrichtungen insgesamt davon mit unternehmenseigenem Personal
Ende 1997 15.331 10.095
Ende 1998 14.482 7.946
Ende 1999 13.948 5.956
31.03.2000 13.884 5.556
30.06.2000 13.858 5.807
Vorgabe PUDLV mindestens 12.000 mindestens 5.000

Von den übrigen Anbietern von Postdienstleistungen werden weitere rund 300 stationäre Einrichtungen, insbesondere im Paketsektor, vor

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