TPG Files EU Complaint Against Postbank

EP Europost AG & Co KG, a joint venture between TPG NV and Hermes Logistics Group, said it has filed a complaint with the European Commission against Postbank AG, alleging the bank is receiving indirect subsidy from its parent Deutsche Post World Net AG. According to Europost, Postbank's outlets are located at post offices run by Deutsche Post and Postbank only partly pays for their rent. Europost also alleged Postbank's employees are being paid by Deutsche Post. 'Postbank has only variable costs,' it added. Europost said it based its claims on a 2003 report on the postal and telecommunications industries by the Monopoly Commission, which is part of the Federal Cartel Office.

press release from Europost 16 June 04
Kartellbeschwerde gegen Postbank
bei EU-Wettbewerbskommissar Monti
EP Europost erhebt Beschwerde wegen Verdachts einer unzulässigen staatlichen
Beihilfe
(Hannover, 16. Juni 2004) EP Europost, ein Gemeinschaftsunternehmen der niederländischen Royal
TPG Post und der Hermes Logistikgruppe, hat heute bei der zuständigen Direktion für
Wettbewerbsfragen in Brüssel Beschwerde wegen mutmaßlich rechtswidriger staatlicher Beihilfe unter
Verstoß gegen Art. 87 EG-Vertrag eingelegt.
Die Beschwerde betrifft eine möglicherweise als Beihilfe anzusehende Regelung, die zwischen den
beiden Unternehmen Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG getroffen wurde und stützt sich
auf das Sondergutachten der Monopolkommission "Telekommunikation und Post 2003:
Wettbewerbsintensivierung in der Telekommunikation – Zementierung des Postmonopols", das zu
dem Ergebnis kommt, dass es im Innenverhältnis zwischen der Deutsche Post AG und der Deutschen
Postbank AG zu einer Quersubventionierung kommt. Nach dem Gutachten werden der Deutschen
Postbank AG Gebäude und Personal von der Deutschen Post AG teilweise umsonst zur Verfügung
gestellt und die Kosten dafür dem Briefbereich zugerechnet. Nach Aussage des Vorstandschefs der
Deutschen Postbank AG bezahlt das Unternehmen keine Miete für ihre Filialen an die Deutsche Post
AG. Auch die Mitarbeiter werden von der Deutschen Post AG bezahlt. Die Vergütungen der
Deutschen Postbank AG richten sich nach den Kundenanlagebeständen, die die Mitarbeiter betreuen
und neu schaffen. Insofern hat die Deutsche Postbank AG nur variable Kosten. Nach Auffassung der
Monopolkommission stellt dieser Tatbestand eine Quersubventionierung dar, da die Deutsche Post
AG die Deutsche Postbank AG mit Maßnahmen unterstützt, für die keine marktgerechte Vergütung
gezahlt wird.
Auch die Deutsche Postbank stellt in ihrem "unvollständigen Verkaufsprospekt" anlässlich des
Börsengangs die Möglichkeit dar, dass „die von der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die Nutzung
des Filialnetzes der Deutsche Post AG eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellen könnte“, verweist
jedoch auf ihre abweichende Rechtsauffassung.
Nach eigenen Angaben verfügt die Deutsche Postbank AG über 11,5 Mio. Privatkunden. Insgesamt
führt sie ca. 4,5 Mio. Girokonten und bedient sich hierzu ca. 9.000 Postfilialen der Deutsche Post AG.
„Laut Verkaufsprospekt verfügt die Deutsche Postbank AG nur über ca. 8.110 aktiv bei ihr beschäftigte
Mitarbeiter, mit denen sie aber nicht in der Lage sein kann, die 9.000 Filialen zu betreiben. So benötigt
die Deutsche Postbank AG die Unterstützung der Deutsche Post AG.“, so Alex Eglseer
Vorstandsvorsitzender der EP Europost.
Bis zum 31.12.2001 basierte die Nutzung der Filialen der Deutsche Post AG auf einer Vergütung, die
auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzung und der erbrachten Kooperationsleistungen erbracht
wurde. Seit 01.01.2002 erbringt die Deutsche Post AG in den 9.000 Filialen unter Einsatz ihrer
Mitarbeiter für die Deutsche Postbank AG Kooperationsdienstleistungen für Privat- und
Geschäftskunden, Kooperationsleistungen für Firmenkunden und Kooperationsdienstleistungen
"Betreuung von Selbstbedienungseinrichtungen“. In Ihrem "unvollständigen Verkaufsprospekt"
vermeldet die Deutsche Postbank weiterhin: Hierbei erhält die Deutsche Postbank AG von der
Deutsche Post AG eine "wertorientierte Vergütung für das Bestandsgeschäft und eine
ergebnisorientierte Vergütung für das Neugeschäft. Zudem erhält die Deutsche Post AG eine von der
Anzahl der getätigten Transaktionen abhängige Vergütung für Dienstleistungen für Firmenkunden,
eine Vergütung für die Betreuung von Selbstbedienungseinrichtungen sowie Zuschüsse zu
Investitionen in das Filialnetz".
Insgesamt wurden laut Prospekt im Jahre 2003 ca. 454 Mio. € von der Deutsche Postbank AG an die
Deutsche Post AG gezahlt. „Hierbei handelt es sich jedoch offenbar nicht um eine hinreichende
Zahlung, die alle variablen Zusatzkosten, einen angemessenen Beitrag zu den Festkosten und eine
angemessene Vergütung des Eigenkapitals darstellen kann. Insgesamt zahlt die Deutsche Postbank
AG soweit für Außenstehende erkennbar nur variable Kosten und erbringt somit weder einen festen
Beitrag zu den Lohnzahlungen an die Mitarbeiter der Deutsche Post AG noch zahlt sie für die
genutzten Immobilien.“, so Eglseer.
In dem Verkaufsprospekt beruft sich die Deutsche Postbank AG darauf, dass sie sich bei dieser
Vorgehensweise mit dem Urteil des europäischen Gerichtshofs vom 03.07.2003 "Chronopost" im
Einklang befände. Nach Auffassung der EP Europost ist diese Rechtsauffassung rechtsirrig. Der
Gerichtshof hat nämlich in den Leitsätzen der Entscheidung festgestellt, dass die Aufwendungen von
öffentlichen Unternehmen für Tochtergesellschaften nur dann keine unzulässige Beihilfe darstellen,
wenn zum einen festgestellt wird, dass die verlangte Gegenleistung vereinbarungsgemäß alle
variablen Zusatzkosten, die durch die Gewährung der Unterstützung entstanden sind, einen
angemessenen Beitrag zu den Festkosten infolge der Nutzung des öffentlichen Postnetzes und eine
angemessene Vergütung des Eigenkapitals, soweit es zur wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit der
Tochtergesellschaft eingesetzt wird, umfasst, und zum anderen kein Grund zu der Annahme besteht,
dass die betreffenden Faktoren unterschätzt oder willkürlich festgesetzt worden sind.
Nach Auffassung der EP Europost – Anwälte und der Monopolkommission dürfte jedoch allein die
mietfreie Zurverfügungstellung von insgesamt 9.000 Filialen bereits hiergegen verstoßen und dazu
führen, hier eine nicht angemessene Vergütung für die Nutzung des Netzes und die übrigen
Festkosten anzunehmen. Hierin wäre dann eine unzulässige staatliche Beihilfe zu sehen, die gegen
EU-Recht verstößt.
Die Interessen der Beschwerdeführerin sind durch die mutmaßliche Beihilfe berührt, da diese sich im
unmittelbaren Wettbewerb zu dem Konzern Deutsche Post AG befindet. § 51 PostG verleiht der
Deutsche Post AG eine befristete gesetzliche Exklusivlizenz, die ihr das ausschließliche Recht
zusichert, Briefsendungen und adressierte Kataloge, deren Einzelgewicht bis 100 Gramm und deren
Einzelpreis weniger als das Dreifache des Preises für entsprechende Postsendungen der untersten
Gewichtsklasse beträgt, gewerbsmäßig zu befördern. Hiervon macht das Gesetz in wenigen Fällen
eine Ausnahme. Durch diese Exklusivlizenz ist es der Deutsche Post AG als marktbeherrschendes
Unternehmen möglich, Subventionierungen im Konzern vorzunehmen und den allgemeinen
Wettbewerb und insbesondere den Wettbewerb auf dem Markt der gewerbsmäßigen Beförderung von
Briefsendungen zu verzerren.
„Unseres Erachtens versucht die Deutsche Post durch den Börsengang der Deutsche Postbank
weitere Finanzmittel im Kampf gegen den zunehmenden Wettbewerb in Ihrem Kerngeschäft
„Briefzustellung“ freizusetzen. Wir gehen in der Beziehung Deutsche Post – Deutsche Postbank
jedoch von zumindest „zweifelhaften Praktiken in der internen Kostenverrechnung aus“, so der
Vorstandsvorsitzende der EP Europost.
Für die Redaktionen: 6.985 Zeichen (mit Leerzeichen)
Über EP Europost
EP Europost AG & Co. KG, ein Joint Venture der niederländischen Royal TPG Post und der
deutschen Hermes Logistik Gruppe, stellt seit September 2000 adressierte Postsendungen in
Deutschland zu. An dem mit einem Stammkapital von 40 Millionen Euro ausgestatteten
Gemeinschaftsunternehmen ist TPG Post zu 71 Prozent und die Hermes Logistik Gruppe, ein
Tochterunternehmen des Versandhandelskonzerns OTTO, zu 29 Prozent beteiligt. EP Europost kann
Briefsendungen zwischen 100 und 2.000 Gramm täglich an alle 38 Millionen Haushalte in
Deutschland zustellen. Ein separates Netz spezialisierter Zustellpartner kann täglich Werbesendungen
(Infopost) ab 50 Gramm an 26 Millionen Haushalte (69 Prozent Haushaltsabdeckung im Juni 2004)
zustellen.
Über TPG
TPG N.V. bietet unter den Markennamen TNT und Royal TPG Post weltweit Post-, Express- und
Logistikdienste an. TPG N.V. beschäftigt mehr als 163.000 Mitarbeiter in 64 Ländern und ist in mehr
als 200 Ländern aktiv. 2003 belief sich der Gesamtumsatz von TPG auf EUR 11,9 Milliarden. TPG
N.V. ist an den Börsen in Amsterdam, New York, London und Frankfurt notiert. Weitere Informationen
finden Sie im Internet unter www.tpg.com
Für die Redaktionen:
Ansprechpartner für Presse: Lars Heugel, Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0511-56384-109
Fax: 0511-56384-100
Mobil: 0170-55 76 179
Email: [email protected]
Internet: www.ep-europost.de

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