Regulator criticises Deutsche Post AG

Regulierungsbehörde kritisiert Deutsche Post AG

Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hat der Deutschen Post vorgeworfen, „verzerrend und unseriös“ Stimmung für eine Verlängerung des Briefmonopols zu machen.

Das geht aus einem internen Gutachten hervor, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Zielscheibe der Behördenkritik ist ein „Liberalisierungsindex“ für den Postmarkt, den der Bundesverband Deutscher Postdienstleister (BvDP) bei Politikern in Berlin und Brüssel streut. Dem Zahlenwerk zufolge sei der hiesige Markt, auf dem die Deutsche Post bei Briefen bis 200 Gramm und bei Werbesendungen bis 50 Gramm ein Beförderungsmonopol besitzt, bereits zu 70 Prozent liberalisiert. Damit liege Deutschland fast gleichauf mit den Märkten in Ländern wie Schweden und Finnland, wo keine Briefmonopole bestehen.

Der offizielle Auftraggeber für den Index, der BvDP, gilt als lupenreine Lobbyorganisation der Deutschen Post. Als Vorsitzender fungiert der Anwalt und Konzernbevollmächtigte des gelben Riesen, Wolfhard Bender, der das Werk für den stolzen Preis von mehr als 200000 Mark bei Logstikern der Fraunhofer Gesellschaft bestellte. Die Hauptkritik aus der Regulierungsbehörde kommt von der Leiterin der Abteilung Ökonomische Grundsatzfragen, Cara Schwarz-Schilling, der Tochter des früheren Bundespostministers Christian Schwarz-Schilling (CDU).

Während Post-Lobbyist Bender den „Liberalisierungsindex“ als „handfesten, schlüssigen und allumfassenden Indikator“ preist, moniert Reguliererin Schwarz-Schilling vor allem dessen schönfärberische und verzerrende Wirkung. So flössen in die Berechnungen der Fraunhofer-Logistiker die Markteintrittsbarrieren, über die zum Beispiel private Briefbeförderer vehement klagen, lediglich mit einem Gewicht von fünf Prozent in die Endbwertung ein. Umso goßzügiger werden dagegen die so genannten Mehrwertleistungen verrechnet, vom Frankieren eines Briefes bis zum elektronischen Versand in die Sortieranlage am Zielort. Diese Dienstleistungen gehen mit fünfach höherem Gewicht und zugleich als vollständig liberalisiert in die Bewertung ein.

Entsprechend vernichtend urteilt die Regulierungsbehörde intern über den „Liberalisierungsindex“. Die zu Grunde liegende „Analyse des Regulierungsrahmens“, schreibt Schwarz-Schilling, sei „oberflächlich und lückenhaft“. Sie spiegle im Grunde nur „die Sichtweise der Deutschen Post AG wider“.

RB

10.04.2001 14.34 Uhr

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